Aktuell versuchen diverse Akteure, finanziellen Profit aus den DSGVO-Regelungen zu ziehen: Eine Abmahnwelle wegen Google Fonts Einbindungen macht die Runde. Es handelt sich um Anwälte und Privatpersonen, die auch meine Kunden anschreiben. Sie fordern zu Schadensersatzzahlungen zwischen 100 und 200 Euro auf.
Die Informationen hier ersetzen keine Rechtsberatung! Wenn Sie ein Forderungsschreiben erhalten haben und unsicher sind, wenden Sie sich an einen Medienrechtsanwalt.
Grundlage DSGVO und Urteil des LG München
Bis vor ein paar Jahren war es bedenkenlos möglich, WordPress-Templates herunterzuladen und die dort vorkonfigurierten Google Fonts bezogen direkt von externen Google Servern einzubinden.
Dann allerdings wurde die Datenschutzgrundverordnung geboren und als Folge die USA als unsicherer Drittstaat eingestuft.
Konsequenz: Man durfte und darf nicht ungefragt Benutzerdaten zu amerikanischen Servern schicken. Genau das aber passiert durch die meisten Templates. Sie holen sich die Google Fonts von den Google Servern in den USA und leiten die IP-Adresse des Benutzers dabei an eben jene Server weiter.
Anfang des Jahres kam es zu einem Urteil am Landgericht München, das den aktuellen Forderungswellen den Treibstoff in die Adern pumpte. Websitebetreiber, die das Persönlichkeitsrecht in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts verletzen, schulden Unterlassung und Schadensersatz, hieß es damals (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20. Konkret wurde dem Kläger alias Webseitenbesucher 100 Euro zugesprochen.
Die Lösung: Lokale Einbindung von Google Fonts
Die Nutzung der Schriften ist nicht verboten. Sie müssen aber lokal auf dem eigenen Webserver gespeichert und mittels WordPress-Plugin oder Codeänderungen eingebunden werden.
Sollten Sie von falsch eingebundenen Google Fonts betroffen sein (Onlinetest: Bin ich betroffen?), kann ich Ihnen helfen, den Makel zu beseitigen. Damit machen Sie sich unangreifbar.
Was tun? Ruhig bleiben
Wenn man solch einen Forderungsbrief oder eine E-Mail erhalten hat, sollte man versuchen ruhig zu bleiben und tatsächlich vorhandene Mängel der Webseite beseitigen oder beseitigen lassen – so der allgemeine Tenor auf Fachseiten.
Dann kann man abwarten, ob überhaupt noch etwas nachfolgt. Alternativ mit einem Musterschreiben selbst aktiv werden und sich gegen diese Schreiben wehren. Oder eben einen Anwalt kontaktieren und sich beraten lassen.
Aus Erfahrung kann ich bestätigen, dass die gemachten Anschuldigungen nicht unbedingt zutreffen. Im konkreten Fall wurde eine Verbindung zu Google Fonts Servern moniert, obwohl die Schriften lokal eingebunden waren und deshalb keine solche Verbindung aufgebaut wird.
Meist sind solche Abmahnungen lieblos und mangelhaft recherchiert, teils bezieht man sich auch auf komplett falsche Paragrafen der DSGVO.
Darüber hinaus zweifeln einige Juristen, dass bei tausenden versendeter Briefe und E-Mails nicht gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen wird. Sprich: Man muss dann davon ausgehen, dass objektiv vorliegende Mängel per automatisierten Bots aufgespürt werden, um dann finanzielle Forderungen stellen zu können. Der eigentliche Rechtsverstoß dient nur als Mittel zum Zweck. Einen wirklichen Schaden gibt es in dem Szenario gar nicht.
Es gibt auch Zweifel an dem Münchner Urteil. Anwälte sind sich nicht einig, ob das Urteil der Prüfung einer höheren Instanz standhalten wird.
Weiterführende Informationen
Wer auch solch verunsichernde Post oder E-Mail erhalten hat, kann sich mit diesen weiterführenden Artikeln beruhigen und informieren:
Ist meine Seite von extern eingebundenen Google Fonts betroffen? Onlinescanner bei e-recht24.de https://bit.ly/3TSLMjT
Umfangreiche FAQ zu der Thematik: https://bit.ly/3TUKapG
Musterschreiben als Antwort auf anwaltliche oder private Abmahnungen: https://bit.ly/3soQXwi
Erste Unterlassungsverfügung an Abmahner: https://bit.ly/3Du7PYH